„Es hat Mut gemacht, über die Gründung eines Fördervereins nachzudenken“, blicken die Initiatoren des Vereins zurück.
Im letzten Jahr konnten mehrere Gemeindemitglieder motiviert werden, bei den Vorüberlegungen und Vorbereitungen mitzumachen. Die Idee eines Fördervereins entstand, um mittelfristig der gesamten Kirchengemeinde eine bessere Versorgung zu ermöglichen. Selbst die Corona-Pandemie konnte die Gründung nicht verhindern. Engagierte Helfer fertigten alle Dokumente an und bereiteten die historische Gründung vor.
Am 02. Juli 2020 fand die Gründungsversammlung statt, bei der auch der Name „Förderverein der neuapostolischen Kirchengemeinde Barsinghausen“ und die Satzung verabschiedet wurden. Elf Gründungsmitglieder versammelten sich mit entsprechendem Abstand und beschlossen und wählten gemäß dem Protokoll zur Gründungsversammlung. U. a. wurde der Vorstand gewählt, man einigte sich über den Mitgliedsbeitrag und weitere Kommunikationsmaßnahmen wurden besprochen. Weitere Formalien, wie der Eintrag ins Vereinsregister und die Abstimmung mit dem Finanzamt, werden in den nächsten Wochen abgeschlossen sein.
Satzung definiert Zweck und Aufgabe des Fördervereins
Unter „Zweck und Aufgaben des Fördervereins“ heißt es in der Satzung, dies sei: „die Beschaffung und Bereitstellung von Finanzmitteln für die Gemeindearbeit der neuapostolischen Kirchengemeinde Barsinghausen. Der Verein unterstützt und fördert diese Arbeit durch die alleinige Finanzierung oder die Mitfinanzierung von materiellen und personellen Aufwendungen sowie anderen, den Aufgaben der Gemeinde dienenden Maßnahmen“. Unter anderem sollen die Kinder-, Jugend-, Familien- und Seniorenarbeit in der Gemeinde gefördert sowie diakonische Aufgaben und Förderung des Gemeindelebens gezielt unterstützt werden.
Auch eine eigene Webseite, die in Kürze online geht – zu erreichen unter www.fvbasche.de –, wird der Förderverein präsentieren. Auf ihr wird sich der Verein kurz vorstellen und zukünftig seine Projekte beschreiben.
Die Beitrittserklärung, einen Förderantrag sowie die Satzung und weitere Dokumente werden in der Kirchengemeinde ausgelegt und können beim Vorstand jederzeit angefordert werden.